vereinssatzung.
§ 1 name & sitz
der verein führt den namen "blütenrepublik e.v.". er hat seinen sitz in dresden-neustadt und ist im vereinsregister eingetragen.
§ 2 zweck & ziel
zweck des vereins ist der gemeinschaftliche eigenanbau und die abgabe von cannabis zum eigenkonsum an mitglieder sowie die aufklärung über cannabis-konsum (jugendschutz, prävention).
§ 3 mitgliedschaft
mitglied kann jede natürliche person werden, die das 21. lebensjahr vollendet hat und ihren wohnsitz oder gewöhnlichen aufenthalt in deutschland hat.
§ 4 organe des vereins
§ 5 kcang-compliance
alle aktivitäten des vereins unterliegen der strikten einhaltung des cannabisgesetzes (kcang). verstöße gegen die anbau- und ausgaberegeln führen zum sofortigen ausschluss.