agb.
§ 5 strikte nutzungsgrenzen (kcang)
die abgabe ist gesetzlich auf maximal 25 gramm pro tag und 50 gramm pro monat beschränkt. der konsum in den vereinsräumen oder in unmittelbarer nähe ist strikt untersagt.
§ 1 geltungsbereich
diese agb gelten für alle vertraglichen beziehungen zwischen der blütenrepublik e.v. und ihren mitgliedern.
§ 2 mitgliedsbeiträge
die höhe der mitgliedsbeiträge und aufnahmegebühren richtet sich nach der jeweils gültigen beitragsordnung. beiträge sind im voraus zu entrichten.
§ 3 abgabe von cannabis
die abgabe erfolgt ausschließlich an mitglieder zum eigenkonsum. eine weitergabe an dritte sowie der verkauf sind streng untersagt und führen zum strafrechtlichen ausschluss.
§ 4 jugendschutz & prävention
mitglieder verpflichten sich zur teilnahme an präventionsveranstaltungen. der konsum in unmittelbarer nähe des vereinsgeländes ist untersagt.
§ 5 kündigung
die mitgliedschaft kann mit einer frist von drei monaten zum ende eines kalenderhalbjahres schriftlich gekündigt werden.
zustimmung
mit einreichen des mitgliedsantrags stimmst du diesen bedingungen uneingeschränkt zu.
zum antrag