Rechtliches
§ 5 strikte nutzungsgrenzen (kcang)
die abgabe ist gesetzlich auf maximal 25 gramm pro tag und 50 gramm pro monat beschränkt. der konsum in den vereinsräumen oder in unmittelbarer nähe ist strikt untersagt.
diese agb gelten für alle vertraglichen beziehungen zwischen der blütenrepublik e.v. und ihren mitgliedern.
die höhe der mitgliedsbeiträge und aufnahmegebühren richtet sich nach der jeweils gültigen beitragsordnung. beiträge sind im voraus zu entrichten.
die abgabe erfolgt ausschließlich an mitglieder zum eigenkonsum. eine weitergabe an dritte sowie der verkauf sind streng untersagt und führen zum strafrechtlichen ausschluss.
mitglieder verpflichten sich zur teilnahme an präventionsveranstaltungen. der konsum in unmittelbarer nähe des vereinsgeländes ist untersagt.
die mitgliedschaft kann mit einer frist von drei monaten zum ende eines kalenderhalbjahres schriftlich gekündigt werden.
mit einreichen des mitgliedsantrags stimmst du diesen bedingungen uneingeschränkt zu.
zum antrag